Betriebsprüfung:
So sind Sie in 2012 vorbereitet, wenn das Finanzamt klingelt


Dieses eBook zeigt es Ihnen. Er kann sich damit als Ihr wichtigstes Schutzschild gegen hohe Nachzahlungen und Prüfungsärger erweisen. Laden Sie ihn sich jetzt gleich herunter!

    Lesen Sie im eBook:

  Unter welchen Umständen Sie an den Prüfungstermin tatsächlich gebunden sind – und wann Sie ihn verschieben dürfen
 
Betriebsprüfung richtig vorbereiten: Mit diesen 16 Punkten wahren Sie Ihre Rechte. Und treten dadurch noch souveräner auf
 
Klipp und klar: die gefährlichsten Fallstricke bei allgemeinen Betriebsprüfungen, bei Lohnsteuer-Außenprüfungen, bei Umsatzsteuer-Nachschauen und -Sonderprüfungen
 
Sind Sie verpflichtet, dem Prüfer einen separaten Arbeitsplatz einzurichten?

Darf der Prüfer einfach so ungefragt alle Räume des Unternehmens betreten und Mitarbeiter nach Belieben ausfragen?

Checklisten zu allen Betriebsprüfungsarten: Erfüllen Sie jetzt schon alle Kriterien für eine Prüfung in den kommenden Wochen und Monaten?

Kassenbelege: Bei welcher Belegart Ihnen gerade hier in einer Betriebsprüfung schnell eine böse Überraschung bevorstehen kann ...

Klicken Sie jetzt gleich hier und laden Sie sich diese wertvolle Arbeitshilfe sofort per PDF-Datei herunter.

 
 

Heinz-Wilhelm Vogel
Rechtsanwalt, Steuerexpert und
Chefredakteur "Rechnungswesen
aktuell"

wohl kaum eine andere Situation ist im Rechnungswesen so heikel wie eine Betriebsprüfung:

Da haben Sie sich in mühevoller Kleinarbeit eine ausgeklügelte Steuer-Spar-Strategie zurechtgelegt. Haben stundenlang über Bilanzen, Kennzahlen und Steuergesetzen gebrütet ...

... und dann kommt der Betriebsprüfer und macht mit einem Federstrich die ganze Kalkulation wieder zunichte!

Oder er fängt an, an haarkleinen Details herumzunörgeln: zum Beispiel indem er Ihnen unterstellt, die Fahrtenbücher seien nicht zeitnah und exakt genug geführt worden. Da kommen dann Kritteleien heraus wie zum Beispiel:

Kein Wunder: Schon die Ankündigung des Finanzamts „... hiermit kündigen wir eine Betriebsprüfung in Ihrem Unternehmen an ..." sorgt bei vielen Steuerverantwortlichen für schlaflose Nächte.

Umso wichtiger ist es, dass Sie sich richtig auf die Prüfung vorbereiten. Und dem Prüfer damit vom ersten Tag an souverän entgegentreten können: „Wir haben alles richtig abgerechnet - bei uns ist nichts zu holen!“ - Doch Achtung:

Auch in Zukunft soll die Zahl der Betriebsprüfungen sogar noch weiter ansteigen. Der Bundesfinanzminister wie auch seine Amtskollegen in den Ländern haben das als erklärtes Ziel ausgegeben. Das betrifft insbesondere die Zahl der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Umsatzsteuer-Nachschauen, denn:

Diese Kontrollen erweisen sich als besonders einträglich.

Letztes Jahr spülten diese unliebsamen Besuche bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen allein 1,7 Mrd. € zusätzlich an Umsatzsteuer in die Kassen. Und die Tendenz ist steigend: Davor waren es noch 1,437 Mrd. €.

Bedenken Sie: Alleine bei der Umsatzsteuer lauern satte 20 Prüfungsfallen ...

Wird Ihnen jetzt bewusst, dass Sie alle Register ziehen müssen, um nicht vor dem Vorstand oder der Geschäftsführung in Erklärungsnot zu geraten, wenn Ihnen der Prüfer plötzlich Nachzahlungsforderungen in 5- oder 6-stelliger Höhe präsentiert? Deshalb:

Schützen Sie sich davor mit meinem eBook Erste-Hilfe-Set bei Betriebsprüfungen. Sie können dieses Set jetzt sofort kostenlos als PDF-Datei herunterladen. Es beantwortet Ihnen praktisch jede Frage rund um das Thema Betriebsprüfungen. Anhand übersichtlicher Praxis-Tipps und Checklisten zeigt es Ihnen die häufigsten Fallstricke auf - und wie Sie sie umgehen.

Damit sind Sie für jede Form der Betriebsprüfung gewappnet: egal, ob allgemeine Betriebsprüfung, Lohnsteuer-Außenprüfung oder Umsatzsteuer-Sonderprüfung.

Klicken Sie einfach hier, um das Premium-eBook „Erste-Hilfe-Set bei Betriebsprüfungen“ jetzt sofort herunterzuladen

Dieses eBook ist eine Sonderausgabe meines monatlich erscheinenden Spezial-Informationsdienstes „Rechnungswesen aktuell“.



„Rechnungswesen aktuell“ ist Ihre persönliche Rückversicherung im Finanz- und Rechnungswesen. Damit können Sie sich in nur wenigen Minuten im Monat über alle anstehenden Änderungen informieren.

Zitierfähige Gerichtsurteile und Gesetzes-Fundstellen, sofort umsetzbare Praxistipps und umfassende Checklisten sichern Ihre Position und Ihre Entscheidungen ab.

Und das auch noch alles gesammelt an einer Stelle. Ohne dass Sie sich eine Information hier und eine Information dort aus den unterschiedlichsten Quellen zeitraubend zusammensuchen müssen.

Sie machen sich mit „Rechnungswesen aktuell“ aber nicht nur dann die Arbeit leichter, wenn der Betriebsprüfer klingelt:

Sondern auch beim leidigen Thema Vorsteuer. Oder wenn Sie Fragen BilMoG haben. Wenn der Vorstand oder die Geschäftsführung in der Tür steht und „mal eben schnell" Auskunft über einen bestimmten Kostenblock haben will. Und, und, und ...

In nicht mehr als 15 Minuten pro Monat sind Sie damit in allen steuer- und bilanzrechtlichen Angelegenheiten auf dem Laufenden. Sie vermeiden künftig nicht nur hohe Nachzahlungen, sondern ersparen sich auch viel Ärger und Zeit.

 

 

LESER-MEINUNG:
„Alle relevanten Punkte, ohne dass ich mir ewig lange Gesetzestexte besorgen muss!

„Rechnungswesen aktuell“ ist unschlagbar: Hier finde ich nicht nur umfassend und übersichtlich aktuelle Gesetzesänderungen, sondern auch übergreifende Informationen, was sich aktuell tut.

Ob im Bereich Kunden, Lieferanten,
Rechnungseingangsprüfung oder in anderen wichtigen Bereichen. Als Leiter des Controllings habe ich alle relevanten Punkte, ohne dass ich mir ewig lange zum Beispiel Gesetzestexte anderweitig besorgen muss.

Ich bin so begeistert, dass ich die Ausgaben immer an die Mitarbeiter weiterleite. Die suchen sich dann die Informationen raus, die für ihre Abteilungsbereiche von Bedeutung sind.

Georg Koch, Richard Bergner Verbindungstechnik GmbH & Co. KG, Schwabach

 


Ihre Geschenke erhalten Sie dafür, dass wir Ihnen "Rechnungswesen aktuell" vorstellen dürfen. Überzeugen Sie sich kostenlos von der Qualität - ohne Risiko.


Ihre Test-Ausgabe von „Rechnungswesen aktuell" bekommen Sie umgehend per Post. Beides gehört auf jeden Fall Ihnen. Sie können „Rechnungswesen aktuell" in aller Ruhe testen. Sie gehen dabei keinerlei Risiko ein. Stellen Sie „Rechnungswesen aktuell" volle 30 Tage in Ihrem persönlichen Arbeitsalltag unvoreingenommen auf die Probe!
 
Nur dann sehen Sie wirklich, was dieser Spezial-Informationsdienst für Sie im Finanz- und Rechnungswesen leisten kann. Ich bin mir absolut sicher: Das ist weit mehr, als Sie vielleicht ahnen! Mehrere 1.000 zufriedene Kunden bestätigen immer wieder, wie viel Zeit, Geld und Nerven sie durch „Rechnungswesen aktuell“ sparen.
 
Sollten Sie dennoch zu der Entscheidung kommen, dass Sie „Rechnungswesen aktuell“ nicht weiter beziehen möchten, reicht innerhalb von 30 Tagen eine kurze Mitteilung per Telefon, E-Mail, Fax oder Post und die ganze Angelegenheit ist für Sie erledigt. Beurteilen Sie selbst: Ist das fair oder nicht?
 
Lassen Sie sich jetzt hier Ihr GRATIS-Test-Exemplar von „Rechnungswesen aktuell“ kommen. Und erleichtern auch Sie sich den Weg durch den deutschen Steuer-Dschungel. Bedenken Sie:
 
 

 

LESER-MEINUNG:
„... müsste mir ansonsten in stundenlanger Recherche
mühsam alles zusammensuchen

Für mich als Sachbearbeiterin ist „Rechnungswesen aktuell“ äußerst hilfreich für die Buchführung, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. So kompakte und präzise Informationen wie in „Rechnungswesen aktuell“ müsste ich mir ansonsten in stundenlanger Recherche mühsam im Internet zusammensuchen.

Mit „Rechnungswesen aktuell“ spare ich enorm viel Zeit und Nerven bei optimaler Information.

Melissa Ebn, Röchling Technische Teile KG, Mainburg

Ich freue mich, von Ihnen zu hören!

Mit freundlichen Grüßen

Heinz-Wilhelm Vogel, Rechtsanwalt, Steuerexperte und Chefredakteur „Rechnungswesen aktuell“

 

PS Stellen Sie sich vor, Sie übersehen wegen der massiven Vorschriftenflut eine Kleinigkeit und müssen eine 5-stellige Summe nachzahlen. Und Sie müssen diese Angelegenheit dann lang und breit dem Vorstand oder der Firmenleitung erklären. Ersparen Sie sich das und sichern Sie sich ab. Was wäre Ihnen allein das Gefühl wert, nichts Wichtiges übersehen zu haben? Klicken Sie hier für Ihr persönliches GRATIS-Test-Exemplar von „Rechnungswesen aktuell“ und Ihren Spezial-Report.
 
PPS Sie können mit „Rechnungswesen aktuell“ jederzeit schriftlich belegen, warum Sie etwas so und nicht anders abgerechnet oder entschieden haben. Denn an den zitierfähigen Gerichtsurteilen aus „Rechnungswesen aktuell" beißt sich auch der eifrigste Betriebsprüfer die Zähne aus! Fordern Sie gleich hier Ihre GRATIS-Test-Ausgabe von „Rechnungswesen aktuell“ an. HIER KLICKEN!
 

Ihre persönliche Test-Anforderung

100% Vertrauensgarantie für meinen Gratis-Test!

Ja, ich möchte ab sofort von dem Informationsdienst „Rechnungswesen aktuell“ profitieren.

1. Ausgabe GRATIS zum 30-Tage-Testen.
Diese Ausgabe darf ich auf jeden Fall behalten.
GRATIS-Willkommensgeschenk zum Sofort-Download: das Erste-Hilfe-Set bei Betriebsprüfungen
Wenn mich der Test überzeugt und ich Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ausgabe nichts Gegenteiliges mitteile ( Fax oder E-Mail genügt Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung einer kurzen Mitteilung an
„Rechnungswesen aktuell“,
Theodor-Heuss-Str. 2-4, 53095 Bonn,
Fax: 0228 - 35 97 10 oder
E-Mail: kundendienst@bwr-media.de.
), erhalte ich bequem per Post 18 Ausgaben im Jahr für je 19,95 € zzgl. Versandkosten und MwSt.
Ich kann den Bezug zum Ende eines Bezugsjahres kündigen – ganz bequem ohne Angabe von Gründen.
  Bitte geben Sie Ihren Firmennamen ein
 
  Bitte geben Sie Ihren Vornamen ein
  Bitte geben Sie Ihren Nachnamen ein
  Bitte geben Sie Ihre Straße an
  Bitte geben Sie Ihre Postleitzahl ein Bitte geben Sie Ihren Wohnort ein
 
  Bitte geben Sie Ihre Haupt-E-Mail-Adresse an
Datenschutz

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Industrie, Handel, Gewerbe, Handwerk, die freien Berufe, den öffentlichen Dienst, Behörden sowie sonstige öffentliche oder karitative Einrichtungen, Verbände oder vergleichbare Institutionen und ist zur Verwendung in der selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt.


AGB

Impressum

Kundendienst

Datenschutz

BWRmed!a