Umsatzsteuer-Voranmeldung :
Mit „Umsatzsteuer aktuell“ kann es so einfach sein!

Steuernachzahlungen? Nicht bei Ihnen!

In der Umsatzsteuer-Vorlagen-Box finden Sie alle wichtigen Vorlagen und Urteile für Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung – mit entscheidenden Handlungsempfehlungen:




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Vorlagen und lukrative Steuer-Tipps zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2013

Folgen Sie unserem Leitfaden zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2013. Wir verraten Ihnen außerdem, was Sie alles bei Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigen müssen.

  • Die 16 wichtigsten UStG-Urteile 2013 verständlich erklärt und mit Praxis-Beispielen veranschaulicht
  • 12 Fälle, in denen der Vorsteuerabzug entfällt
  • Die 5 wichtigsten Praxis-Fälle für die Berichtigung der Vorsteuer


Vorlagen zur Umsatzsteuererklärung 2013

So erledigen Sie Ihre jährliche Umsatzsteuererklärung im Handumdrehen. Wir zeigen Ihnen, was Sie dabei beachten müssen.


20 Umsatzsteuerfallen 2013 – So umschiffen Sie alle Klippen finanzamtssicher“:
Wichtige Urteile mit Handlungsempfehlung für Sie zu Themen wie Vorsteuerabzug aus Betriebsveranstaltungen, Datenzugriff bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Vorsteuer bei korrigierter Rechnung u.v.m.

  • Berichtigung der Vorsteuer: So umgehen Sie alle steuerlichen Fallstricke und bleiben unangreifbar!
  • Leitfaden: So umgehen Sie bei Subunternehmern die versteckte USt-Falle
  • Bei Weihnachtsfeier in einer Dinner-Show: Vorsicht vor dieser Umsatzsteuer-Falle
  • USt-Sondervorauszahlung 2013: Wann ein Verspätungszuschlag droht und wie Sie ihn vermeiden
  • Checkliste: Ist Ihre Firma Kandidatin für eine Umsatzsteuer-Nachschau? So bereiten Sie sich optimal vor!
  • und viele mehr!


Spezial-Reporte „Rechnungen – 100% richtig!“

  • Bei fehlerhaften Eingangsrechnungen: Wie Sie Ihren Vorsteuerabzug und unter Umständen auch noch Schadensersatz durchsetzen!
  • Rechnungsstellung per E-Mail: BMF-Erlass nennt Details zum internen Kontrollverfahren
  • Pflichtangaben in Rechnungen: Wie Sie alle gesetzlichen Vorgaben korrekt erfüllen
  • und viele weitere Rechnungs-Tipps!


Spezialreport: USt-Identifikationsnummer

Ohne USt-IdNr. ist für Unternehmen eine Teilnahme am grenzüberschreitenden Wettbewerb nicht denkbar. Lesen Sie jetzt, wie Sie bei Betriebsprüfungen böse Überraschungen vermeiden.


USt-Soforthilfe bei grenzüberschreitenden Lieferungen!

  • neue Gelangensbestätigung gilt ab 01.07.2013: Das BMF hat seinen Entwurf stark nachgebessert! + Checkliste: Lieferungen innerhalb der EU: So führen Sie den Buchnachweis
  • Checkliste:  Wann Vertrauensschutzregelung greift!
  • Bei Geschäften mit Lieferanten aus dem EU-Ausland: Dieser zusätzliche Hinweis darf in Ihren Eingangsrechnungen nicht fehlen
  • 9-Fragen-FAQ: Wie Sie die Ansässigkeit Ihrer Auslandskunden sicher klären.
  • Schnell-Check: Diese Änderung gilt bereits ab 1.1.2013 bei der Zusammenfassenden Meldung
  • Auf einen Blick: die aktuellen MWSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten
  • Reihengeschäfte innerhalb der EU im Fadenkreuz des Finanzamts: So bleiben Sie unangreifbar!

Und viele weitere Spezial-Reporte rund um das Thema „Umsatzsteuer“:

  • Umzugskosten: Dieser kleine Kniff sichert Ihnen den Vorsteuerabzug
  • Alle Chancen nutzen: Vorsteuerabzug bei Fortbildungskosten
  • Mitarbeitern Besonderes bieten: Diese Leistungen sind USt-frei
  • Umsatzsteuer und Vorsteuer bei der Entgeltminderung
  • Übersicht: Bei Vermögensanlagen für Ihr Unternehmen: Wann sind Verwaltungsleistungen der Bank umsatzsteuerpflichtig?
  • Schnellübersicht: Umsatzsteuer bei Leasing-Geschäften
  • Umsatzsteuerpflicht bei der Vorlage von Gutscheinen
  • Übersicht: Steuerberatergebühren steigen 2013 spürbar: Sind Sie mit Ihrem Unternehmen für Ihren Steuerberater Mandant erster Klasse?
  • Praxis-Tipps: Statusfeststellung schützt Sie vor Steuernachteilen
  • Sale-and-lease-back ist keine umsatzsteuerliche Leistung!
  • Praxis-Tabelle: die erforderlichen Leasing-Laufzeiten gängiger Geschäftsgüter
  • FAQ: Bei Verteilung von Warenproben wird keine Umsatzsteuer fällig
  • Übersicht: Einteilung in Größenklassen: Die Werte ab 01.01.2013 für ausgewählte Betriebsarten
  • E-Commerce als sonstige Leistung: Was gehört im Einzelnen dazu?
  • Warnhinweis: Achtung vor diesen betrügerischen Steuer-E-Mails!


Liebe Leserin, lieber Leser,

warum lange drumherum reden? Die Lage ist ernst. Sehr ernst!

Der Finanzminister, der sich in der Presse gerne als unternehmerfreundlich gibt – hat die Finanzämter angewiesen, das Steuerjahr 2013 dazu zu nutzen, alle Lücken beim Vorsteuerabzug zu schließen!

Die praktischen Konsequenzen will ich Ihnen gerne verraten:

Wenn in einer Rechnung auch nur eine Zeile in der Anschrift falsch ist, heißt das: Der Vorsteuerabzug wird Ihnen gestrichen. Das Finanzamt stiehlt Ihr Geld!
Wenn bei einer Lieferung ins oder aus dem EU-Ausland nicht vollkommen klar ist, wo der Leistungs- und wo der Erfüllungsort sind: Vorsteuer gestrichen. Der Fiskus kassiert Geld, das ihm gar nicht gehört!
Wenn ein Lieferant in der Umsatzsteuer-ID-Nummer auf der Rechnung auch nur einen einzigen Tipp-Fehler macht. Wer schnappt sich Ihr Geld aus der geleisteten Vorsteuer? Der Fiskus!
Wenn dem Fiskus in einer online erstellten Rechnung die Signatur nicht passt (zum Beispiel eine vom Acrobat Reader®), ist Ihr Geld futsch! Sie können die Vorsteuer nicht mehr geltend machen.

Ich könnte die Aufzählung fast endlos fortführen. Denn es gibt zig solcher Fälle. Und das ist erst der Anfang: Der Finanzminister hat für 2013 klar die Devise ausgewiesen, noch mehr Umsatzsteuer einzutreiben.

Sie meinen, ich übertreibe?

Nein, leider nicht. Denn der Finanzminister geht davon aus, dass Deutschlands Unternehmen jährlich zahlen. Und die will er sich holen. Mit aller Gewalt.

Die Folge: Als Umsatzsteuerverantwortlicher in Ihrem Unternehmen sind Sie jetzt mehr gefordert denn je. Doch jetzt gibt es endlich wirksame Unterstützung für Sie!

Hier ist das wirkungsvollste „Umsatzsteuer-Schutz-Paket“, das es derzeit für Sie gibt!

Es ist mein neuer Informationsdienst „Umsatzsteuer aktuell“. Der erste Praxisbrief für Unternehmer und Umsatzsteuer-Verantwortliche im Unternehmen, der wirklich Klartext spricht. Damit Sie beim Thema Umsatzsteuer mit dem Fiskus auf gleicher Augenhöhe sprechen. Zum Beispiel:

Geschäftsreisen, Kongresse und Messen im Ausland: So holen Sie sich die Umsatzsteuer zurück
Eingangsangaben und Formalitäten: Wie Sie Importe aus Drittländern problemlos abwickeln
Dienstleister bearbeitet Ihre Rechnungen: So umgehen Sie die beim Finanzamt sehr beliebte Vorsteuer-Falle
Innergemeinschaftliche Lieferungen: Mit diesen 5 Tipps bleibt Ihr Geld in Ihrem Unternehmen
Wie Sie dank eines wenig bekannten europäischen Urteils zu viel gezahlte Umsatzsteuer schneller wiederbekommen
Wie Sie bei Reihengeschäften innerhalb der EU jetzt die Vereinfachungsregel nutzen
Umsatzsteuer-Nachschau: So bieten Sie dem Fiskus erfolgreich Paroli
Karussell-Geschäfte: So retten Sie die Umsatzsteuer, wenn Sie unschuldig beteiligt sind


Schluss mit dem Umsatzsteuer-Wahn!
Holen Sie sich zu viel gezahlte Vorsteuer gleich zurück!

„Sie machen mir mein ganzes ,Geschäft‘ kaputt“, hat mir kürzlich ein Betriebsprüfer erzählt. Das hat mich richtig gefreut. Denn ich saß als Berater neben meinem Mandanten“ und so sehr sich der Prüfer auch anstrengte“ in diesem Fall gab es für ihn keinen einzigen Cent zu holen!

Und genau das ist meine Mission, die ich auch in „Umsatzsteuer aktuell“ für Sie verfolge:

Ihnen genau die Tipps und Informationen an die Hand zu geben,
mit denen Sie die Vorsteuer für Ihr Unternehmen retten
und Ihnen klipp und klar zu zeigen, wie Sie die typischen
Umsatzsteuer-Fallen souverän vermeiden.

Denn Hand aufs Herz: Im betrieblichen Alltag ist es nicht immer ganz einfach zu erkennen, wo eine Steuerfalle lauert und wo nicht. Vor allem bei den ständigen Änderungen durch Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Stimmen Sie mir zu, wenn ich sage: Da ist es gut, einen „Berater“ zu haben, der schnell und unkompliziert berichtet über

neue Urteile und deren Auswirkungen für Ihr Unternehmen,
Gesetzesänderungen und deren praktische Konsequenzen,
vorteilhafte EU-Entscheidungen und deren Umsetzung in Deutschland,
die Praxis der Finanzämter und Betriebsprüfer.

Und dazu: immer aktuell!

In Sachen Umsatzsteuer immer auf dem neuesten Stand!

„Umsatzsteuer aktuell“ versorgt Sie Monat für Monat mit aktuellen Artikeln über die relevantesten Umsatzsteuer-Themen. Werfen Sie doch einen Blick auf die Themen der aktuellen Ausgaben:

Mai 2013
Die neue Gelangensbestätigung: Diese Vorgaben gelten bei der Beauftragung eines Spediteurs
Mai 2013
Bei Beteiligung an anderen Gesellschaften: Wann Ihre Firma USt-pflichtig ist
Mai 2013
Zahlungen im In- und Ausland auch weiterhin sicherstellen: So machen Sie Ihr Unternehmen jetzt fit für die Umstellung auf SEPA
April 2013
Bei der Beauftragung von Handwerkern und Bauunternehmern: Wann Teilleistungen zulässig sind und welcher Teilungsmaßstab gilt
April 2013
Firma wehrte sich erfolgreich gegen Strafzahlung ans Finanzamt: So bleibt auch Ihr Unternehmen beim Verzögerungsgeld unangreifbar
April 2013
Empfangsbestätigung darf bei EU-Lieferungen nicht fehlen: Nur so bleiben Sie unangreifbar
April 2013
Sie vergeben Aufträge an Werbe-Dienstleister im EU-Ausland: Wie Sie den Leistungsort betriebsprüfungssicher ermitteln

Jetzt sind Sie bei der Umsatzsteuer immer
auf der sicheren Seite

Zum Beispiel, indem Sie nicht darauf warten, dass das Finanzamt bei Ihnen vor der Tür steht – sondern indem Sie es gleich konsequent einspannen.

Das geht viel leichter, als Sie denken. Und je öfter Sie das machen, umso weniger Lust hat das Finanzamt, bei Ihnen auch noch vorbeizuschauen.

So funktioniert es

Sie wissen: Das Risiko des Vorsteuerabzugs wird auf Wunsch des Finanzministers immer stärker auf den Leistungsempfänger verlagert. Was aber, wenn Sie als Leistungsempfänger Zweifel daran haben, ob die umsatzsteuerliche Behandlung eines Geschäftsvorgangs durch Ihren Geschäftspartner korrekt ist?

Es gibt genau zwei Möglichkeiten:

So machen Sie es richtig:

Ein typischer Fall aus dem Betriebsalltag, der immer wieder umsatzsteuerliche Fragen aufwirft, ist die Gutschrift.

Beispiel: Sie haben einem Kunden eine neue Produktionsmaschine verkauft und gleichzeitig eine gebrauchte Maschine in Zahlung genommen. Das war die einzige Möglichkeit, um mit dem Kunden überhaupt zum Abschluss zu kommen.

Ist es umsatzsteuerlich zulässig, dass Sie Ihrem Kunden in ein und derselben Rechnung die neue Maschine in Rechnung stellen und für die in Zahlung genommene Maschine eine Gutschrift erteilen?

Generell ist die Erteilung einer Gutschrift nur zulässig, wenn sie vor der Lieferung vereinbart wurde (§ Abs 2. Satz 2 UStG). Es genügt zwar, dass die Erteilung der Gutschrift mündlich, ggfl. auch telefonisch vereinbart wird.

Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch dringend die Schriftform. Denn Sie müssen im Streitfall nachweisen, dass die Vereinbarung zustande gekommen ist. Wie Sie bei einer Gutschrift korrekt abrechnen und dass Sie sogar Rechnung und Gutschrift zusammenfassen können, zeigt folgendes Beispiel:

Rechnung mit einer Gutschrift zusammenfassen:

Wie Sie alle steuerlichen Fallstricke sicher umgehen

Beispiel: Der Kaufpreis für eine neue Produktionsmaschine beträgt 70.000 € netto und die gebrauchte Maschine wird für 15.000 € netto in Zahlung genommen. Dann kann die Gutschrift wie folgt mit der Rechnung kombiniert werden:

Lieferung der Maschine „Euro-Fix 2020“ neu, Maschinen-Nr. 23653301


70.000 €

19 % Umsatzsteuer


13.300 €



83.300 €

Inzahlungnahme der Gebraucht-Maschine „Hansa 70 plus“, Maschinen-Nr. 74903

15.000 €


19 % Umsatzsteuer

2.850 €



17.850 €

./. 17.850 €

Zu zahlender Betrag


65.450 €



Die gute Nachricht:

Jetzt sind Sie beim Thema Umsatzsteuer und Vorsteuer nie mehr alleine!

In dem ungleichen Kampf gegen das Finanzamt können Sie nur gewinnen, wenn Sie den Know-how-Vorsprung des Fiskus ausgleichen … und das geht ganz einfach:

„Umsatzsteuer aktuell“ bleibt für Sie am Ball und informiert Sie zeitnah über alle gesetzlichen Änderungen im Umsatzsteuerrecht. Aber nicht nur das:

In „Umsatzsteuer aktuell“sage ich Ihnen auch ganz konkret, was ein neues Urteil, ein neuer Erlass oder eine Verwaltungsanweisung für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie neue Vorschriften in der Praxis richtig umsetzen.

Mein Tipp:
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So einfach ist das?

So einfach ist das! Mit dem richtigen Gewusst-wie. Und genau das liefere ich Ihnen mit „Umsatzsteuer aktuell" pünktlich und zuverlässig ins Unternehmen. So entgeht Ihnen keine Änderung, kein neues Urteil, kein wichtiges neues Gesetz! Sie sind immer top-informiert!

„Kostet mich das denn nicht zu viel Zeit?
Ich habe schließlich auch noch anderes zu tun ...“

Diese Frage bekomme ich öfter zu hören, wenn ich von meinen Informationsbrief „Umsatzsteuer aktuell“ berichte – und von dem, was er für Deutschlands Unternehmen in ihrem eigenen Kampf gegen die ungerechte Umsatzsteuer-Praxis an wirkungsvoller Unterstützung leistet! Die Antwort wird Sie verblüffen:


15 Minuten pro Monat reichen aus!

Und den Beweis für diese Behauptung trete ich umgehend an: Wenn Sie jetzt hier klicken, erhalten Sie von mir die aktuelle Ausgabe von „Umsatzsteuer aktuell“ GRATIS! Das ist mein Angebot an Sie: „Umsatzsteuer aktuell“ vollkommen kostenlos und ohne jedes Risiko vor Ort zu testen!



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So wie Leser Michael Peters, der folgende Frage an mich gestellt hat:

Frage: Wir haben mit unseren Kunden Bonusvereinbarungen getroffen, die jedoch erst im Nachhinein wirken. Das bedeutet: Wir zahlen unseren Kunden am Jahresende eine Rückvergütung bei Erreichen bestimmter Umsatzziele. Wie müssen wir unsere Rechnungen gestalten, um den Forderungen der Finanzverwaltung Genüge zu tun? Ein Kunde hat zudem unsere Skontoangabe moniert. Er behauptet, man müsse den Skontobetrag auf der Rechnung exakt angeben.

Die Antwort klipp und klar in „Umsatzsteuer aktuell“: Ihr Kunde hat Unrecht. Nach den gesetzlichen Vorgaben gilt Folgendes: Vereinbart ein Unternehmer mit seinen Kunden Skontoabzüge, muss es dies in seiner Rechnung nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG angeben. Es genügt nach Ansicht der Finanzverwaltung für den Vorsteuerabzug jedoch ein Hinweis auf der Rechnung wie beispielsweise „2 % Skonto bei Zahlung bis ...“.

TIPP: Den Skontobetrag müssen Sie laut Gesetz nicht extra ausweisen. Es ist aber vielleicht gar nicht schlecht, dies zu tun. Das vermeidet Rechenfehler auf Seiten Ihrer Kunden.

Anders sieht es aus, wenn Sie auf Grund von Bonus- und Rabattvereinbarungen im Nachhinein Gutschriften erteilen. Dann müssen Ihre Ausgangsrechnungen folgende Hinweise enthalten:

„Es bestehen Rabatt- oder Bonusvereinbarungen“ oder „Es ergeben sich Entgeltsminderungen auf Grund von Bonus- und Rabattvereinbarungen“.

Fehlen solche Angaben, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug aus solchen Rechnungen versagen. Wird die Rechnung zunächst in voller Höhe beglichen und erhält der Geschäftspartner später eine Bonus- bzw. eine Rabattgutschrift, müssen Sie nur auf der Gutschrift die Rechnungsnummer vermerken, für die sich eine Entgeltminderung ergibt.


Doch nun genug der Worte!
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Denn der Test (und damit der Beweis) vor Ort ist immer noch die beste Möglichkeit, um Bestätigung zu finden!

Ich freue mich schon darauf, Sie mit „Umsatzsteuer aktuell“ bei dem täglichen Steuerkampf zum Sieger zu machen!

In diesem Sinne: Auf eine gute Zusammenarbeit!
Ihr

Heinz Wilhelm Vogel
Chefredakteur „Umsatzsteuer aktuell“

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„Umsatzsteuer aktuell“ ist ein Informationsdienst, der ganz auf Ihre tägliche Arbeitspraxis als Finanzbuchhalter oder Verantwortlicher für Umsatzsteuer ausgelegt ist. Wir möchten, dass Sie uns kritisch auf die Probe stellen und sich von den Vorzügen vollends überzeugen. Werfen Sie doch einfach einen Blick in eine Ausgabe:


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6. Redaktions-Hotline: Bei speziellen Fragen haben Sie die Möglichkeit, die Steuerexperten direkt zu befragen
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Vorteil Nr. 2:
Jede Menge praktische Arbeitshilfen und Praxis-Tipps in jeder Ausgabe

Sie bekommen immer eine Vielzahl von praktisch bewährtenChecklisten, Arbeitshilfen und Vorlagen, mit denen Sie Ihren Arbeitsalltag erleichtern können und mehr Zeit für das Wesentliche haben.

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Und das Beste: Als Leser von „Umsatzsteuer aktuell“ können Sie alle diese Unterlagen als fix und fertige Word-Dokumente auf Ihren PC herunterladen – und sofort anwenden.

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Praxisnähe statt grauer Theorie

Wir berichten nicht nur brandaktuell über neue Entwicklungen, sondern erläutern Ihnen auch punktgenau in leicht verständlichen Schritt-für-Schritt-Anleitungen, wie Sie diese mit minimalem Aufwand umsetzen. Einige Beispiele aus den letzten Ausgaben von „Umsatzsteuer aktuell“:

Sinnvolles Produkt für Entscheider im Finanz- und Rechnungswesen ohne Werbung

Unser Informationsdienst ist 100% werbefrei – Sie bekommen „Information pur“ ohne lästige Anzeigen. Dennoch berichten wir immer wieder über aktuelle Urteile und Änderungen für den Finanz- und Rechnungswesenbereich, mit denen Sie rechtssicher agieren können und so der nächsten Betriebsprüfung lächelnd entgegensehen können.

Vorteil Nr. 4:
Über die neuesten Urteile informiert, um hohe Bußgelder zu vermeiden

Was richtig und was falsch ist, entscheidet sich oft erst vor Gericht. Damit Sie oder Ihr Chef erst gar nicht dort landen, berichten wir ständig über aktuelle Gerichtsurteile, die auch das Finanz- und Rechnungswesen betreffen – und welche Schlussfolgerungen Sie daraus ziehen sollten. Wie z. B. aus diesen:

Vorteil Nr. 5:
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Als Entscheider im Finanz- und Rechnungswesen stehen Sie täglich neuen Herausforderungen gegenüber. Ständig neue Urteile und Änderungen, die Ihre Umsatzsteueranmeldung betreffen. Hier können Sie sich voll und ganz auf „Umsatzsteuer aktuell“ verlassen, da Sie frühzeitig über Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und Änderungen, die die Umsatzsteuer betreffen, informiert werden. Hier einige Beispiele aus unseren letzten Ausgaben:

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Und wenn Sie in „Umsatzsteuer aktuell“ die Antwort auf eine Frage, die Ihnen gerade ganz besonders unter den Nägeln brennt, nicht gefunden haben – kein Problem!  Schreiben Sie einfach per E-mail an die Reaktion, und Sie erhalten schnellstmöglich eine persönliche Antwort.

Sie können natürlich auch gerne Anregungen, Themenwünsche oder Kritik äußern. Ich bin für alle Rückmeldungen dankbar und werde sie so gut wie möglich bei unserer Themenplanung und -gestaltung berücksichtigen.

Vorteil Nr. 7:
Eine Gratis-Ausgabe von „Umsatzsteuer aktuell“

Sie erhalten die neueste Ausgabe von „Umsatzsteuer aktuell“ als kostenlose Leseprobe. Diese Ausgabe dürfen Sie auf jeden Fall behalten.

Vorteil Nr. 8:
Gratis-Prämie als Willkommensgeschenk

Für Ihre Testbereitschaft von „Umsatzsteuer aktuell“ erhalten Sie als exklusives Dankeschön einen Spezial-Report als praktische Arbeitshilfe, die Ihren Arbeitsalltag erleichtern wird.

Vorteil Nr. 9:
Mein Kennwort für die Internet-Datenbank „Steuerweb.org“

Zusammen mit meiner Testausgabe erhalten Sie das aktuelle Kennwort, mit dem ich kostenlos Zugang zum kennwortgeschützten Bereich der Internet-Datenbank von „Umsatzsteuer aktuell“ erhalte. Diese Berechtigung beginnt mit dem Tag der Zustellung; sie endet an dem Tag, an dem Sie uns mitteilen, dass Sie „Umsatzsteuer aktuell“ nicht weiter beziehen möchten, falls Sie der Test nicht überzeugt.



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